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Asbestentsorgung

Leider kann man bloßem Auge nicht feststellen, ob ein Baustoff asbesthaltig ist oder nicht. Aus diesem Grunde ist immer Vorsicht geboten.

Wer mit Asbest umgeht, muss zwingend so genannte „allgemeine Schutzpflicht“ nach der Gefahrstoffverordnung beachten.
Danach sind in den verschiedenen Bereichen wie Technik, Organisation und Personal entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Aufgabe ist es, Faserfreisetzungen sind durch geeignete Arbeitsverfahren nach dem Stand der Technik zu minimieren.
Da Arbeiten nur von sachkundigen Personal durchgeführt werden dürfen, sind wir hier der richtige Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter
haben die Qualifikation speziellen Kursen erworben.

Auch das Erstellen von Entsorgungsnachweisen und das Begleitscheinverfahren sind uns wohl bekannt.

Wenn Sie Fragen rund um die Asbestentsorgung haben, beraten wir Sie gerne.

 

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